Zwei Buchstaben
Dr. – was nun? Die größte Quelle freien Wissens, Wikipedia, liefert erstmal reichlich Lesefutter und Links. Erster Punkt: es handelt sich um einen akademischen Grad, keinen Titel – auch wenn landläufig so genannt. Wikipedia hilft freundlicherweise auch bei der korrekten Anrede (Anschrift “Herr Dr. med. Peter Müller”, Anrede “Sehr geehrter Herr Dr. Müller”).
Wie führt man den Dr.? Interessanterweise ist der Doktorgrad der einzige akademische Grad, der in Ausweisdokumente eingetragen wird, obwohl er kein Namensbestandteil ist. Auf den Briefkasten + Klingelschild könnte man ihn auch schreiben (für alle drei finde ich gerade keinen Grund). Von einer eigenmächtigen “Übersetzung”, etwa zum PhD, sollte man in Deutschland absehen; der Grad darf nur so geführt werden, wie in der Urkunde benannt.
Und international? Offenbar sehr schwierig und im Gespräch mit etlichen Kollegen habe ich keine befriedigende Antwort gefunden. Aber der Reihe nach: Die verbindlichste Auskunft zum umgekehrten Thema findet man bei anabin, so dass ich erstmal “rückwärts” vorgegangen bin. In den USA gibt es den “doctor of medicine”, kurz “M.D.”, den es als Berufsdoktorat, also mit Studienabschluss gibt. Anabin führt keinen PhD für Mediziner, geht aber generell von der Äquivalenz US-PhD = DE-Dr. aus. Dürfte ich mich also bei der nächsten Publikation im, sagen wir… NEJM… (hüstel) nun MD+PhD nennen? Doch lieber im BMJ (hüstel) veröffentlichen? In Großbritannien gibt es zahllose Abschlüsse, etwa den “Bachelor of Medicine, MBBS” – entsprechend dem DE-Staatsexamen; “Doctor of/in Medicine, DM/MD” – entspricht nicht direkt vergleichbarem, wohl am ehesten DE-Dr.; “Doctor of Philosophy, Medical Sciences” – entsprechend einem DE-Dr.. Fast jeder Befragte war allerdings der Meinung, dass der PhD in Großbritannien dem DE-Professor entspreche. Was nun? “Nur” MD wäre in den USA aber tiefgestapelt mangels Abgrenzung zum Berufsdoktorat, in GB OK…
Aus historischer Perspektive ist übrigens das Streben nach dem PhD nicht nachzuvollziehen, da Medizin, Theologie und Recht schon immer Doktorgrade verliehen, nur eben die anderen Fächer nicht, die sich dann unter dem Dach des PhD einfanden (Quelle 1, 2, 3).
Wie immer bin ich gespannt auf Ihre Kommentare!



Juni 1st, 2010 07:22
Herzlichen Glückwunsch zum “Dr. med.”! Und vielen Dank für die sehr gute Erläuterung. Viel Erfolg bei Ihren ersten Veröffentlichungen im NEJM oder BMJ – ich hoffe, Sie berichten!
Viele Grüße von
Dr. med. Dunja Voos
Juni 21st, 2010 17:57
Gratuliere an dieser Stelle auch zum “Titel”. Falls Du im NEJM veröffentlicht wirst, wird Dir die richtige Abkürzung bzw. Titel schon einfallen …
Gruß Volker
Dezember 3rd, 2010 17:06
Ich weiß ja nicht wie das in Deutschland aussieht, aber in Österreich wär die Unterscheidung ganz einfach. Bei uns gibts nach dem “Basis”-Medizinstudium den ‘Dr.med.univ.’ – das Berufsdoktorat – entspräche dem amerikanischen M.D. Wenn man das “richtige” Doktoratsstudium Medizin abgeschlossen hat wird der “Dr.med.univ.” zum “Dr.med.univ.et scient. med” – was in Amerika einem PhD entsprechen würde. Dazwischen oder darunter gibts bei uns nicht, sowas wie ein “Staatsexamen” kann/muss man hier nicht machen. Es gibt also keine Entsprechung für Mediziner auf Bachelor-Level.